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Mobilitätshilfedienste
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Mobilitätshilfedienste


Die Mobilitätshilfedienste unterstützen die Mobilität von hilfebedürftigen Bürgern.

Der Anspruch aus dem Sozialgesetzbuch IX „ zur Teilhabe am öffentlichen Leben“ wird durch sie gefördert. Persönliche Pflegeleistungen, hauswirtschaftliche Hilfen oder medizinische Leistungen werden nicht angeboten und sind grundsätzlich durch Fachpersonal zu erbringen.

Die Mobilitätshilfedienste werden durch die JobCenter, die Liga der Freien Wohlfahrtspflege und das Land Berlin mitfinanziert. Der Nutzer hat nur einen geringen Eigenbeitrag zu leisten.

Weitere Informationen erhalten Sie auf den nächsten Seiten.